- Die Erstellung eines Straßenkatasters im verwaltungstechnischen Sinn ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, der zur Zeit personell nicht leistbar ist, da die Gemeindeverwaltung vorrangig mit den Gehweginstandsetzungen im Zuge des Glasfaserausbaus beschäftigt ist.
- Es sollte stattdessen beantragt werden, dass die Gemeindeverwaltung aufgrund ihrer baufachlichen Kompetenz den aktuellen Instandsetzungsbedarf zunächst für das laufende und folgende Jahr ermittelt und die vorhandenen Dringlichkeiten festlegt. Hieraus könnte dann nach und nach ein informeller Straßenzustandsbericht entwickelt werden.
- Der in der Antragsbegründung hergestellte Zusammenhang zwischen Abschaffung der Straßenbeiträge und Aufwendungen für Straßenunterhaltung ist fachlich falsch, da die Straßenunterhaltung aus den Erträgen des Ergebnishaushalts zu finanzieren ist, Beiträge jedoch Einzahlungen im Finanzhaushalt sind. s.„Verbot der Querfinanzierung“
- Die in der Begründung formulierte Aufforderung, die Mittel für die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze mindestens in Höhe der Abschreibungen ( 185.000 Euro) zu veranschlagen, ist im Sinne der Substanzerhaltung des Infrastrukturvermögens korrekt. Sie gehört allerdings in die jährlichen Haushaltsberatungen. Ein Beschluss, der über diesen Zeitraum hinausgeht, wäre ausschließlich im Rahmen der Finanzplanung möglich. Dies wäre aber unverbindlich und würde eine künftige Gemeindevertretung keinesfalls binden. Es stellt sich fachlich und politisch die Frage, wie der Ergebnishaushalt ausgeglichen werden soll, wenn an dieser Stelle ca. 85.000 Mehraufwendungen entstehen.
- Bei dem einstimmig gefassten Beschluss über die Abschaffung der Straßenbeiträge war allen Beteiligten klar, dass dadurch nicht etwa die Kosten für eventuelle grundhafte Straßensanierungen wegfallen würden. Man hat sich aber für deren Abschaffung ausgesprochen, da die Straßen, weil von der Allgemeinheit genutzt, auch von der Allgemeinheit zu finanzieren sind. Dass dies üerwiegend über allgemeine Steuermittel, vor allem über die Grund- und Gewerbesteuern möglich sein wird, war allen klar. Aus diesem Kontext heraus ein Straßenkataster einzufordern ist nicht zielführend.
- Ein tatsächlich erstelltes formales Straßenkataster könnte im übrigen zu neuen Erkenntnissen über einen erhöhten Abschreibungsbedarf führen, der uns beim Haushaltsausgleich gewaltig auf die Füße fallen könnte. Dies gilt natürlich auch für die Vermögensrechnung auf der Aktivseite.