
In die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Espenau über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder ist folgender Passus aufzunehmen:
Die Betreuungsgebühren nach § 2 Absatz 2 dieser Satzung sind mindestens nach Ablauf von zwei Jahren hinsichtlich ihrer Höhe nach zu überprüfen und ggf. angemessen anzupassen.
Begründung:
Die Begründung wird im Rahmen der Haushaltsberatungen mündlich vorgetragen.