Änderungsantrag zum Antrag der FWG vom 09.03.2018 zur Verabschiedung einer Resolution zur Abschaffung der Straßenbeiträge Leon Coste30. April 2018AllgemeinKommentar hinterlassen Änderungsantrag zum Antrag der FWG vom 09.03.2018 zur Verabschiedung einer Resolution zur Abschaffung der StraßenbeiträgeDie Punkte 1,4 und 5 des Beschlussvorschlages werden gestrichenDie Punkte 2 und 3 werden zusammengefasst und wie folgt formuliert:Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand der Gemeinde Espenau, sich für die Abschaffung von kommunalen Straßenbeiträgen nach § 11 und § 11a KAG einzusetzen und die Gegenfinanzierung des kommunalen Straßenausbaus ( grundhafte Sanierungen ) aus allgemeinen Steuermitteln und/oder durch entsprechende Regelungen beim kommunalen Finanzausgleich einzufordern.Begründung:Die Erhebung von kommunalen Straßenbeiträgen ist sozial ungerecht, da bei der derzeitigen Regelung ausschließlich Grundstückseigentümer mit Beitragen belastet werden.Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um wiederkehrende oder einmalige Straßenbeiträge handelt.Straßen sind Teil der kommunalen Infrastruktur und müssen somit von der Allgemeinheit, also von allen Nutzern, finanziert werden. Das Instrument der Straßenbeiträge ist ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert, das nicht in die moderne mobile Gesellschaft passt. Die Gemeinde ist Eigentümer der Gemeindestraßen und insofern allein für ihren Bestand und zu ihrer Instandhaltung verpflichtet.Die Nutzung der meisten Straßen ist nicht nur auf die „Anlieger“ beschränkt. Straßen werden im Regelfall von der Allgemeinheit genutzt und bedeuten keinen dauerhaften erheblichen wirtschaftlichen Sondervorteil für die angrenzenden Grundstückseigentümer, die im übrigen bereits bei der erstmaligen Erschließung zur Finanzierung der Straße herangezogen wurden. Straßenbeiträge belasten die betroffenen Eigentümer von Grundstücken mit sehr hohen Beträgen im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Diese Beiträge werden vonden Bürgern der Gemeinde als ungerecht, willkürlich und für den betroffenen Bürger alsnicht planbar verstanden. Im Einzelfall stellt der Straßenbeitrag eineexistenzgefährdende Belastung ohne tatsächlichen, individuellen Gegenwert dar. Es entstehen sozialeProbleme, da einkommensschwache Bevölkerungsgruppen durch diese Art der Erhebungruiniert werden könnten. Sie sind vielfach nicht in der Lage, diese Beiträge zuentrichten. Das Eigenheim als Altersvorsorge wird vor allem für Familien mit geringem Einkommen und Rentnern mit niedriger Rente zur Armutsfalle.